
(lat.) ist ein im mittelalterlichen Kirchenrecht formulierter Rechtssatz, nach dem Verträge grundsätzlich zu halten sind. Demgegenüber geht das römische Recht anfangs davon aus, dass aus einem einfachen Vertrag grundsätzlich nicht geklagt werden kann (lat. ex nudo pacto actio non oritur). Allerdings mehren sich bereits im Altertum die hiergege...
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